Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Aktuelle Fassung: Version 1.1.0
Gültig ab 25. Juni 2026
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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Wewer Consulting, Inhaber Tobias Wewer (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über Beratungs-, Mentoring-, Coaching- und Schulungsleistungen sowie über Umsetzungs-, Software-, Automatisierungs-, KI- und Content-Leistungen rund um Vertrieb, Prozesse, Backoffice, Fulfillment und Kundenservice – insbesondere im Rahmen der unter /leistungen beschriebenen Bausteine (u. a. digitale Anfragemaschine, digitaler Verkäufer, papierloses Büro, KI-Daten-Routing, automatisierte Vorbuchhaltung, standardisiertes Onboarding, Prozess-Infrastruktur, Wissensdatenbank (internes Lernsystem), Kunden-Portal, asynchroner Support-Hub, KI-Helpdesks).

Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 13 BGB findet ausdrücklich nicht statt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungsarten und rechtliche Einordnung

Der Auftragnehmer erbringt je nach Vereinbarung Leistungen unterschiedlicher rechtlicher Natur. Maßgeblich ist die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung:

a) Beratung, Mentoring, Coaching und Schulung werden als Dienstleistung gemäß §§ 611 ff. BGB erbracht. Geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

b) Umsetzungs- und Werkleistungen – z. B. die Erstellung von Websites, Landingpages, Kunden-Portalen, Automatisierungs-Workflows (etwa in Make, n8n, Zapier), KI-Workflows und -Assistenten, Wissensdatenbanken (interne Lernsysteme), Helpdesk-Setups, Vorlagen, Skripten oder Dokumentationen – werden als Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB erbracht und unterliegen einer Abnahme nach Ziffer 8.

c) Laufende Betreuung, Wartung oder Betrieb bestehender Systeme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Ohne ausdrückliche schriftliche Regelung schuldet der Auftragnehmer weder Reaktionszeiten noch Verfügbarkeiten.

3. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder textförmliche (z. B. per E-Mail oder über ein digitales Angebotstool) Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Leistungsumfang und Erfolg

Der konkrete Leistungsumfang, Liefergegenstände und Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit dort nichts anderes geregelt ist, gelten Termine als Plantermine, nicht als Fixtermine.

Insbesondere werden keine konkreten Umsatz-, Gewinn-, Termin- oder Wachstumsergebnisse geschuldet oder zugesichert. Der wirtschaftliche Erfolg hängt maßgeblich von der eigenverantwortlichen Umsetzung durch den Auftraggeber, dessen Markt-, Produkt-, Personal- und Systemsituation ab.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Leistungen qualifizierter Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer zu bedienen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die Leistungen des Auftragnehmers setzen eine aktive Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Der Auftraggeber stellt insbesondere bereit:

– einen verbindlichen, entscheidungsbefugten Ansprechpartner sowie zeitnahe Freigaben (in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Anforderung);

– sämtliche erforderlichen Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Daten und Beispiele in geeigneter Form und kostenfrei;

– die für die Umsetzung notwendigen Zugänge zu eigenen oder drittseitigen Systemen (z. B. Domain, Hosting, DNS, E-Mail-Konten, CRM, Buchhaltung, Helpdesk, Analyse-Tools, KI-Anbieter, Automatisierungsplattformen) mit ausreichenden Berechtigungen;

– ggf. Testdaten und eine geeignete Testumgebung.

Verzögerungen, Mehraufwände oder Qualitätseinbußen, die aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten resultieren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Hieraus entstehende Mehraufwände werden nach den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers vergütet.

6. Drittanbieter, Lizenzen und Schnittstellen

Zur Erbringung der Leistungen werden regelmäßig Produkte und Dienste Dritter eingesetzt (z. B. Hosting- und Domainprovider, CRM- und Mailing-Tools, Cal.com, HubSpot, Make, n8n, Zapier, Notion, Airtable, KI-Anbieter wie OpenAI oder Anthropic, Helpdesk-Systeme, Lern-Plattformen, Payment-Provider).

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schließt der Auftraggeber die hierfür erforderlichen Verträge unmittelbar mit den jeweiligen Anbietern ab und trägt die laufenden Lizenz-, Nutzungs- und Verbrauchskosten (z. B. API-Kosten) selbst. Zusätzlich zu diesen AGB gelten die jeweiligen Bedingungen der Drittanbieter.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisänderungen, Funktionsausfälle oder die Einstellung von Drittanbieter-Leistungen. Wird eine eingesetzte Komponente vom Anbieter geändert oder eingestellt, sind dadurch notwendige Anpassungen kostenpflichtige Zusatzleistungen.

7. Change Requests und Zusatzleistungen

Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, sind diese in Textform (z. B. per E-Mail) anzufordern. Der Auftragnehmer prüft die Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung und legt ein entsprechendes Nachtragsangebot vor.

Bis zur Einigung über den Nachtrag arbeitet der Auftragnehmer auf Grundlage der ursprünglichen Vereinbarung weiter. Eine Pflicht zur Umsetzung von Change Requests besteht erst mit deren ausdrücklicher Beauftragung.

8. Abnahme bei Werkleistungen

Werkleistungen werden dem Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme bereitgestellt (z. B. durch Übergabe eines Links, einer Testumgebung, eines Workflows oder einer Dokumentation). Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Bereitstellung und erklärt die Abnahme in Textform.

Die Abnahme gilt zudem als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt oder nicht innerhalb der vorgenannten Frist konkrete, wesentliche Mängel in Textform rügt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

Teilabnahmen sind zulässig, wenn die Leistung in funktional abgrenzbaren Teilen erbracht wird (z. B. Phasen, Releases, einzelne Workflows).

9. Termine, Verschiebung und Ausfall

Vereinbarte Live-Termine (Workshops, Calls, Sessions, Schulungen) sind verbindlich. Kann ein Termin durch den Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, ist dieser bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin in Textform abzusagen. Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen gilt der Termin als geleistet und wird in voller Höhe berechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Termine aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) zu verschieben. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht. Ein Ersatztermin wird zeitnah angeboten.

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Programmen, Coaching- und Mentoring-Paketen wird der Gesamtbetrag mit Vertragsschluss in voller Höhe fällig, soweit nicht ausdrücklich eine Ratenzahlung vereinbart wurde. Bei Umsetzungs-/Werkprojekten ist eine Abrechnung in Meilensteinen üblich; die konkrete Aufteilung ergibt sich aus dem Angebot.

Reisekosten und Reisezeiten werden, soweit für die Leistungserbringung erforderlich, nach Aufwand zu marktüblichen Sätzen oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet. Auslagen Dritter (insbesondere Lizenz-, API-, Hosting- und Versandkosten) trägt der Auftraggeber unmittelbar selbst oder erstattet sie dem Auftragnehmer gegen Beleg.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Bei vereinbarter Ratenzahlung wird der gesamte Restbetrag sofort fällig, wenn der Auftraggeber mit mindestens einer Rate vollständig oder teilweise länger als 14 Tage in Verzug ist.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

12. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Bei Programmen, Coaching- und Mentoring-Paketen mit fester Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen. Werkverträge enden grundsätzlich mit der Abnahme der vereinbarten Leistung.

Das Recht des Auftraggebers zur freien Kündigung eines Werkvertrags gemäß § 648 BGB bleibt unberührt. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu; es gilt die gesetzliche Vermutung des § 648 Satz 3 BGB.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt für beide Parteien unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform.

Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Auftragnehmer aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit bestehen.

13. Widerrufsrecht

Da sich die Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richten, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

14. Vertraulichkeit und Referenznennung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach vorheriger Zustimmung als Referenz (z. B. mit Firmenname und Logo) zu nennen.

15. Nutzungsrechte und Urheberrecht

Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Unterlagen, Konzepte, Methoden, Vorlagen, Skripte, Aufzeichnungen, Videos, Workflows, Prompts, Quellcode und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt.

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Verwendung im eigenen Geschäftsbetrieb. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Bearbeitung – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Vom Auftragnehmer eingebrachte Standardkomponenten, Methoden, Frameworks, Templates, Bibliotheken sowie Open-Source-Bestandteile bleiben im Eigentum bzw. unter den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Rechteinhaber. Der Auftraggeber erhält insoweit nur ein zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderliches Nutzungsrecht.

Aufzeichnungen von Sessions, Calls oder Schulungen durch den Auftraggeber sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

16. Einsatz von KI-Tools

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen (z. B. Sprach-, Bild- oder Codemodelle). Ergebnisse solcher Werkzeuge werden vor Übergabe redaktionell geprüft.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er an allen Daten, die er dem Auftragnehmer oder den eingesetzten Tools zur Verarbeitung übergibt, über die erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Verarbeitung – insbesondere im Hinblick auf personenbezogene Daten, Urheberrechte und Geheimhaltungspflichten – zulässig ist.

16a. Cockpit-Abonnements (KI-Assistenten)

Unter cockpit.wewerconsulting.de stellt der Auftragnehmer ein Software-as-a-Service-Angebot („Cockpit") bereit, über das der Auftraggeber Zugriff auf einzelne KI-Assistenten erhält – derzeit Lars (Vertriebs-Sparring), Sarah (Einwand-Brecherin), Ben (Case-Study-Architect) und Isabella (Instagram-Storytellerin) – einzeln oder gebündelt im 24/7-Komplett-Team. Die Buchung erfolgt als kostenpflichtiges, monatlich abrechenbares Abonnement über den Zahlungsdienstleister Stripe.

Vertragsgegenstand. Geschuldet ist die Bereitstellung der jeweils gebuchten KI-Assistenten zur eigenständigen Nutzung über die Cockpit-Oberfläche im Rahmen der jeweils gültigen Funktions- und Nutzungsbeschreibung. Die KI-Assistenten erzeugen Vorschläge und Entwürfe auf Basis der Eingaben des Auftraggebers; eine redaktionelle, fachliche oder rechtliche Prüfung der Ausgaben durch den Auftragnehmer findet vor Übergabe an den Auftraggeber nicht statt. Der Auftraggeber prüft jede Ausgabe vor weiterer Verwendung eigenverantwortlich.

Keine Erfolgsgarantie. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatz, Reichweite, Conversion). Ergebnisse von KI-Assistenten können fehlerhaft, unvollständig, veraltet oder nicht für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein. Eine Eignung für regulierte Inhalte (z. B. Heilversprechen, Finanzberatung, Rechtsberatung) wird ausdrücklich nicht zugesichert.

Laufzeit, Kündigung und Zahlung. Cockpit-Abonnements laufen monatlich und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Abrechnungsmonat, sofern sie nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums über das im Cockpit verlinkte Stripe-Kundenportal gekündigt werden. Die Vergütung wird im Voraus zum jeweiligen Monatsbeginn fällig. Eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Monatsbeiträge bei unterjähriger Kündigung erfolgt nicht. Rechnungen werden über Stripe bereitgestellt und sind im Cockpit unter „Abonnement" einsehbar und herunterladbar.

Preise und Änderungen. Es gelten die im Cockpit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preise, Funktionsumfang und Modellauswahl der KI-Assistenten mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen in Textform (z. B. per E-Mail) zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; alternativ kann der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens ordentlich kündigen.

Faire Nutzung. Die Cockpit-Abonnements sind für die Nutzung durch eine natürliche Person bzw. einen klar abgegrenzten Geschäftsbetrieb des Auftraggebers vorgesehen. Eine gewerbliche Weitergabe der Zugänge, Mehrfachnutzung durch mehrere Unternehmen unter einem Konto sowie der Wiederverkauf der Ausgaben als eigenständiges KI-Produkt sind nicht gestattet. Der Auftragnehmer behält sich vor, missbräuchliche oder exzessive Nutzung (z. B. automatisiertes Massen-Prompting, Reverse-Engineering der Prompts, Scraping) durch technische Limits zu unterbinden oder das Abonnement aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Eingabedaten, Stil-Profil und Vertraulichkeit. Der Auftraggeber hinterlegt im Cockpit ein freiwilliges Stil-Profil sowie projektbezogene Eingaben (z. B. Einwände, Case-Study-Daten, Briefings). Er stellt sicher, dass er an diesen Eingaben über die erforderlichen Rechte verfügt und keine personenbezogenen Daten Dritter ohne Rechtsgrundlage übermittelt. Die Eingaben werden zur Generierung der Ausgaben an die jeweils eingesetzten KI-Anbieter (z. B. das Lovable AI Gateway bzw. dessen Unter-Modelle) übergeben; insoweit gelten zusätzlich die Bedingungen dieser Anbieter (siehe Ziffer 6).

Nutzungsrechte an Ausgaben. Soweit an den von den KI-Assistenten generierten Ausgaben überhaupt Schutzrechte bestehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit Zahlung des jeweiligen Monatsbeitrags ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung im eigenen Geschäftsbetrieb ein – einschließlich kommerzieller Nutzung. Eine Zusicherung, dass die Ausgaben frei von Rechten Dritter sind, wird ausdrücklich nicht abgegeben.

Verfügbarkeit. Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Cockpits, schuldet jedoch keine bestimmte Service-Level-Garantie. Wartungsarbeiten, Störungen der eingesetzten Cloud- und KI-Anbieter sowie Ereignisse höherer Gewalt (Ziffer 19) können zu temporären Einschränkungen führen, ohne dass hieraus Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche entstehen.

17. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten zur Verarbeitung im Zuge des Webauftritts und der Kontaktaufnahme regelt die Datenschutzerklärung.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien auf Anforderung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Bis zu dessen Abschluss erfolgt die Verarbeitung auf Basis der gesetzlichen Anforderungen.

18. Gewährleistung und Haftung

Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln; die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur insoweit, als der Auftraggeber eine dem Stand der Technik entsprechende, regelmäßige Datensicherung vorhält, sodass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

19. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt – einschließlich Pandemien, Streiks, behördlicher Anordnungen, Energie- oder Netzstörungen sowie länger andauernder Ausfälle wesentlicher Drittanbieter – entbinden die betroffene Partei für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Fristen verlängern sich entsprechend. Die betroffene Partei wird die andere unverzüglich informieren.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen; die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Versionshistorie

Änderungen nachvollziehen

Jede veröffentlichte Fassung dieser AGB wird hier mit Versionsnummer, Gültigkeitsdatum, kurzer Zusammenfassung der Änderungen und PDF-Download archiviert. So bleibt jederzeit nachvollziehbar, welche Fassung zum Zeitpunkt eines Vertragsschlusses galt.

  1. v1.1.0Gültig ab 25. Juni 2026Aktuell

    Ergänzung um die Cockpit-Abonnements (KI-Assistenten Lars, Sarah, Ben, Isabella sowie 24/7-Komplett-Team) inkl. Laufzeit, Kündigung, Stripe-Abrechnung und Nutzungsrechten an KI-Ausgaben.

    • NeuNeue Ziffer 16a: Cockpit-Abonnements mit Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kündigung und Stripe-Abrechnung.
    • NeuKlarstellung: keine redaktionelle Vorprüfung der KI-Ausgaben im Cockpit, eigenverantwortliche Prüfung durch den Auftraggeber.
    • NeuRegelung zu Preisänderungen mit 30-Tage-Ankündigungsfrist und Kündigungsrecht zum Wirksamwerden.
    • NeuFaire-Nutzung-Klausel (keine Weitergabe, kein Wiederverkauf, technische Limits gegen Missbrauch).
    • NeuNutzungsrechte an KI-Ausgaben inkl. kommerzieller Nutzung; keine Zusicherung der Drittrechtsfreiheit.
    • NeuKlarstellung zur Verfügbarkeit (keine SLA-Garantie, Drittanbieter-Abhängigkeit).
  2. v1.0.0Gültig ab 21. Juni 2026

    Erstveröffentlichung der überarbeiteten AGB für das gesamte Leistungsspektrum (Beratung, Mentoring, Umsetzung, Automatisierung, KI).

    • NeuGeltungsbereich auf Umsetzungs-, Software-, Automatisierungs-, KI- und Content-Leistungen erweitert (Ziffer 1).
    • NeuEigene Ziffer 2 zu Leistungsarten: Dienst- vs. Werkvertrag, laufende Betreuung.
    • NeuErweiterte Mitwirkungspflichten inkl. Systemzugängen, Testdaten und Freigabezeiten (Ziffer 5).
    • NeuKlausel zu Drittanbietern, Lizenzen und Schnittstellen mit Haftungsausschluss für Drittsysteme (Ziffer 6).
    • NeuChange-Request-Regelung für nachträgliche Leistungsänderungen (Ziffer 7).
    • NeuAbnahme-Regelung für Werkleistungen inkl. 14-Tage-Prüfzeitraum und Abnahmefiktion (Ziffer 8).
    • NeuRegelung zu Reisekosten, Auslagen Dritter und Meilensteinabrechnung (Ziffer 10).
    • NeuKlarstellung zur freien Kündigung nach § 648 BGB bei Werkverträgen (Ziffer 12).
    • NeuErweiterte Nutzungsrechte inkl. Open-Source-/Drittkomponenten und Methoden-Eigentum (Ziffer 15).
    • NeuNeue Klausel zum Einsatz von KI-Tools und Datenverantwortung des Auftraggebers (Ziffer 16).
    • NeuAuftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO auf Anforderung (Ziffer 17).
    • NeuGewährleistungsfrist von 12 Monaten und Datenverlust-Haftungsregel (Ziffer 18).
    • NeuHöhere-Gewalt-Klausel (Ziffer 19).
    • NeuHinweis zur Nicht-Teilnahme an Verbraucherschlichtung (Ziffer 20).